Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest du die Bedingungen, unter denen wir miteinander arbeiten, wenn du eine Sitzung bei mir buchst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung durch Vanessa Bähr

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin/Coachin Vanessa Bähr (nachfolgend Beraterin genannt) und der/dem Klient/in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die/der Klient/in das generelle Angebot der Beraterin, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Die Beraterin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Die Beraterin erbringt seine Dienste gegenüber der/dem Klient/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der/dem Klient/in entsprechen, sofern die/der Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des des/der Klienten/in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Klienten/in. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er/sie das der Beraterin gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers

1) Coaching und Beratung sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf die Beraterin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Zwar kann in der Beratung die gesundheitliche Verfassung zum Thema gemacht werden, in der Besprechung dieser Themen geht es aber ausschließlich um den Umgang damit und unterstützende Maßnahmen. Es werden keine persönlichen Empfehlungen ausgesprochen nur allgemeine Möglichkeiten des Umgangs vorgestellt. Auch wenn Vorschläge zu den Themen Ernährung/Schlag/Bewegung gemacht werden, sind dies keine medizinisch begründeten Empfehlungen, sondern Vorschläge zur Lebensstilmodifikation zur Stärkung der allgemeinen Resilienz.

2) Die Beratung und das Coaching sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie oder eine ärztliche Behandlung. Der/die Klient/in trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine.

§ 4 Mitwirkung der/des Klient/in — Haftung

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist die/der Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klient/in bestimmend sein.

3) Die Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Coaching- bzw. Beratungsinhalte verneint.

4) Auch der/die Klient/in hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

5) Jede/r Klient/in hat die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen und die aus der Beratung heraus entstehenden Entscheidungen und Handlungen.

§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn das Honorar nicht individuell zwischen der Beraterin und dem/der Klient/in vereinbart worden ist, gilt der Satz von 60€ pro Stunde.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin in der Regel von dem/der Klient/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung oder Paypal zu entrichten, bei einem Vor-Ort-Termin auch bar. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen werden nicht gewährt.

3) Bei Absage eines vereinbarten Termins weniger als 48 Stunden vor dem Termin verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100% der Termingebühr. Bei einer Absage ab 5 Tage vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 50% des Honorars fällig. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in ohne Verschulden, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Beraterin verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt werden müssen, werden dem/der Klient/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen der Beraterin. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Die Beraterin behandelt die Daten des/der Klienten/in vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klient/in. Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) § 5 Abs. 1 ist ebenso nicht anzuwenden, wenn sich aus der Beratung ergibt, dass der/die Klient/in sich selbst oder andere Menschen gefährdet oder gefährden könnte bzw. dass derartige Gedanken/Regungen nicht glaubhaft unter Kontrolle gehalten werden können. Es kann für diesen Fall zu Beginn der Beratung eine Kontaktperson festgelegt werden, die benachrichtigt werden kann. Ist dies nicht erfolgt, kann sich die Beraterin an eine zuständige offizielle Stelle (Klinik, Amt, Rettungsdienst, Sozialpsychiatrischer Dienst) wenden (siehe Schweigepflichtsentbindung am Ende des Dokuments).

4) Die Beraterin führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Klient/in ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt die Beraterin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.